Einreisebestimmungen für Kenia
Was Reisende wissen müssen
Was Reisende wissen müssen
Die Einreise nach Kenia ist seit Januar 2024 einfacher als je zuvor. Mit der neuen visumfreien Regelung öffnet das ostafrikanische Land seine Türen für Reisende aus aller Welt. Doch obwohl kein Visum mehr erforderlich ist, müssen Besucher weiterhin eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) beantragen. Diese Neuerung beschleunigt den Einreiseprozess, bringt aber auch neue Anforderungen mit sich.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die aktuellen Einreisebestimmungen für Kenia: von der Beantragung der eTA über die notwendigen Reisedokumente bis hin zu relevanten Gesundheitsbestimmungen. Außerdem geben wir Ihnen hilfreiche Tipps, um häufige Fehler zu vermeiden und Ihre Reise bestmöglich vorzubereiten.
- Überblick über die aktuellen Einreisebestimmungen für Kenia
- eVisa für Kenia: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Was ist ein eVisa?
- Reisedokumente und Voraussetzungen
- Registrierung in der Krisenvorsorgeliste
- Reisegenehmigung für minderjährige Reisende
- Häufige Fehler bei der Visa-Beantragung und deren Vermeidung
- Relevante Passbehörden
Überblick über die aktuellen Einreisebestimmungen für Kenia
Seit Januar 2024 hat Kenia seine Einreisebestimmungen grundlegend reformiert. Die frühere Visumspflicht wurde abgeschafft und durch eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) ersetzt, die von fast allen internationalen Reisenden benötigt wird. Neben dieser neuen Regelung gibt es weiterhin wichtige Anforderungen an Reisedokumente und spezifische Vorgaben für bestimmte Reisende.
Arten von Visa für Kenia
Mit der Einführung der eTA entfällt die klassische Visumspflicht für Touristen und Geschäftsreisende. Die wichtigsten Fakten zur eTA:
- Pflicht für alle Reisenden (außer Staatsangehörige der Ostafrikanischen Gemeinschaft)
- Online-Beantragung mindestens 72 Stunden vor Abreise
- Kosten: ca. 30 USD, inklusive Servicegebühren
- Gültigkeit: 90 Tage nach Ausstellung
- Kinder unter 18 Jahren benötigen ebenfalls eine eigene eTA
Zusätzlich gibt es das East African Visa, das Mehrfacheinreisen nach Kenia, Uganda und Ruanda mit einem einzigen Visum ermöglicht.
Spezielle Regelungen und Anforderungen für Staatsbürger bestimmter Länder
Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit und Reisezweck:
- Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen eine eTA für touristische und geschäftliche Reisen.
- Andere Nationalitäten müssen in den meisten Fällen eine eTA beantragen, es gibt jedoch länderspezifische Ausnahmen.
Auch minderjährige Reisende benötigen eine eigene eTA. Wer aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet einreist, muss zudem eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen.
Die endgültige Einreiseerlaubnis liegt stets im Ermessen der Grenzbeamten bei der Ankunft. Da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vor der Reise aktuelle Informationen bei den offiziellen Behörden einzuholen.
eVisa für Kenia: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Seit dem 5. Januar 2024 hat Kenia sein Einreisesystem modernisiert und das elektronische Visum (eVisa) durch eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) ersetzt. Während Reisende aus aller Welt nun kein Visum mehr benötigen, müssen sie dennoch eine eTA beantragen. Diese neue Regelung soll den Einreiseprozess erleichtern, setzt aber eine rechtzeitige Online-Registrierung voraus.
Was ist ein eVisa?
Das frühere eVisa war eine digitale Einreisegenehmigung, die vor der Reise online beantragt werden musste. Seit 2024 wurde dieses System durch das eTA (Electronic Travel Authorization) ersetzt, das für nahezu alle internationalen Reisenden – einschließlich Kinder und Kleinkinder – verpflichtend ist. Eine Ausnahme gilt nur für Staatsbürger der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), die keine eTA benötigen.
Die eTA ist nach Genehmigung 90 Tage gültig und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Kenia. Allerdings garantiert eine erteilte eTA nicht automatisch die Einreise – die endgültige Entscheidung liegt bei den kenianischen Grenzbeamten.
Beantragungsprozess für das eVisa
Die Beantragung der eTA erfolgt vollständig online über die offizielle Website www.etakenya.go.ke und sollte mindestens 72 Stunden vor Abreise erfolgen. Die wichtigsten Schritte im Überblick:
- Offizielle Website besuchen
- Aufrufen der Website und Auswahl von „Jetzt bewerben“.
- Antragsformular ausfüllen
- Eingabe persönlicher und reisebezogener Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Passinformationen, Reisedaten).
- Erforderliche Dokumente hochladen
- Gültiger Reisepass (mind. 6 Monate über die Einreise hinaus gültig).
- Aktuelles Passfoto oder Selfie.
- Flugbuchung oder Reisebestätigung.
- Hotelreservierung oder Einladungsschreiben.
- Kontaktinformationen für den Aufenthalt in Kenia.
- Gebühren bezahlen
- Die eTA kostet zwischen 30 und 35 USD und kann mit Kreditkarte oder anderen Zahlungsmethoden beglichen werden.
- Antrag einreichen und Bestätigung erhalten
- Nach dem Absenden des Antrags erhalten Reisende eine Bestätigung per E-Mail.
- Der Status des Antrags kann online überprüft werden.
- Genehmigte eTA ausdrucken und mitführen
- Nach erfolgreicher Genehmigung sollte die eTA ausgedruckt und zusammen mit dem Reisepass bei der Einreise vorgezeigt werden.
Wichtige Hinweise zur eTA
- Die Beantragung sollte frühzeitig erfolgen, idealerweise bereits 1–3 Monate vor der Reise.
- Eine erteilte eTA garantiert keine automatische Einreise – die Grenzbeamten haben das letzte Wort.
- Ein Gelbfieber-Impfnachweis kann erforderlich sein, wenn Reisende aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen.
- Bereits erteilte eVisa bleiben bis zum Ablauf gültig, danach ist die eTA verpflichtend.
Mit der eTA wird die Einreise nach Kenia für Reisende aus aller Welt einfacher und schneller – dennoch ist eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend, um Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden.
Reisedokumente und Voraussetzungen
Für die Einreise nach Kenia sind bestimmte Reisedokumente erforderlich. Neben einem gültigen Reisepass müssen Reisende eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) beantragen. Wer ohne die richtigen Dokumente anreist, riskiert Verzögerungen oder sogar die Verweigerung der Einreise.
Anforderungen an den Reisepass
Alle Reisenden müssen einen gültigen Reisepass vorlegen, der die folgenden Kriterien erfüllt:
- Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate über das geplante Aufenthaltsende hinaus gültig sein.
- Mindestens zwei freie Seiten für Ein- und Ausreisestempel sind erforderlich.
- Vorläufige Reisepässe werden nicht akzeptiert.
- Kinder benötigen einen eigenen Reisepass – der Kinderreisepass wird anerkannt.
Zusätzlich zur Passpflicht ist eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) für fast alle internationalen Reisenden obligatorisch. Diese ersetzt das frühere Visum und muss spätestens 72 Stunden vor der Abreise online beantragt werden.
Bedeutung von Reiseausweis oder Passersatz
Alternative Reisedokumente sind in Kenia nur eingeschränkt zugelassen:
- Personalausweise werden nicht akzeptiert – ein gültiger Reisepass ist zwingend erforderlich.
- Kinderreisepässe werden akzeptiert, sofern sie maschinenlesbar sind.
- Staatsangehörige der East African Community (EAC) können mit nationalen Ausweisdokumenten einreisen.
- Reisen mit nur einem Elternteil oder Dritten erfordern möglicherweise zusätzliche Nachweise wie eine Einverständniserklärung des zweiten Elternteils.
Reisende sollten sich vorab informieren, ob kurzfristige Änderungen der Bestimmungen vorliegen, und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Dokumente frühzeitig beantragen.
Registrierung in der Krisenvorsorgeliste
Reisen in fremde Länder bringen immer ein gewisses Risiko mit sich – sei es durch politische Unruhen, Naturkatastrophen oder unerwartete Krisensituationen. Um deutsche Staatsangehörige im Ausland bestmöglich zu unterstützen, bietet das Auswärtige Amt die Krisenvorsorgeliste ELEFAND (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) an. Die Registrierung ist kostenlos und wird für alle Reisen empfohlen, unabhängig vom Ziel oder der Aufenthaltsdauer.
Warum ist eine Registrierung sinnvoll?
Die Anmeldung in ELEFAND ermöglicht eine schnelle Kontaktaufnahme durch deutsche Auslandsvertretungen im Notfall. Dies kann besonders hilfreich sein in Situationen wie:
- Krisen oder Naturkatastrophen: Bei Erdbeben, Überschwemmungen oder politischen Unruhen können registrierte Reisende gezielt kontaktiert und, falls nötig, bei einer Evakuierung berücksichtigt werden.
- Wichtige Sicherheitshinweise: Registrierte Personen erhalten aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen zu potenziellen Gefahren im Reiseland.
- Erreichbarkeit bei instabiler Infrastruktur: In Krisengebieten kann die Internet- oder Telefonverbindung eingeschränkt sein. Eine vorherige Registrierung stellt sicher, dass Behörden alternative Kontaktmöglichkeiten haben.
- Unterstützung für mitreisende Angehörige: Auch nicht-deutsche Familienmitglieder können in die Registrierung aufgenommen und im Notfall berücksichtigt werden.
- Wichtige konsularische Informationen: Reisende erhalten Updates zu Themen wie Wahlbenachrichtigungen oder Änderungen in den Einreisebestimmungen.
Wie erfolgt die Registrierung?
Die Anmeldung in der Krisenvorsorgeliste ist unkompliziert und erfolgt online über die offizielle Website https://krisenvorsorgeliste.diplo.de oder über die ELEFAND-App. Der Prozess umfasst folgende Schritte:
- Website aufrufen und Registrierung starten
- Auswahl zwischen Langzeit- oder Kurzzeitaufenthalt.
- Persönliche Daten eingeben
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Reisepass- oder Personalausweisnummer.
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Benachrichtigungen.
- Reisedaten und Kontaktdaten im Ausland.
- Zuständige deutsche Auslandsvertretung auswählen
- Die Botschaft oder das Konsulat für das jeweilige Reiseland wird automatisch zugewiesen.
- Sicherheitscode bestätigen und Datenschutzerklärung akzeptieren
- Aktivierungslink per E-Mail bestätigen
- Nach der Bestätigung kann der Account genutzt und jederzeit aktualisiert werden.
Die Registrierung ist freiwillig, aber sie bietet ein wichtiges Sicherheitsnetz für alle deutschen Reisenden. Im Ernstfall kann sie entscheidend dazu beitragen, schnell Hilfe zu erhalten und über relevante Entwicklungen informiert zu bleiben.
Reisegenehmigung für minderjährige Reisende
Für die Einreise nach Kenia gelten besondere Bestimmungen für minderjährige Reisende. Seit Januar 2024 müssen alle Reisenden unter 18 Jahren bestimmte Dokumente mitführen, um eine reibungslose Einreise zu gewährleisten. Während Kinder unter 16 Jahren von der eTA-Pflicht befreit sind, müssen Jugendliche ab 16 Jahren eine eigene elektronische Reisegenehmigung (eTA) beantragen.
Anforderungen für minderjährige Reisende
- Kinder unter 16 Jahren benötigen keine eTA, aber einen eigenen, gültigen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig ist.
- Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine eTA wie Erwachsene beantragen.
- Ein Rück- oder Weiterreiseticket ist erforderlich.
Erforderliche Dokumente für Minderjährige
Neben einem gültigen Reisepass müssen je nach Reisesituation weitere Unterlagen vorgelegt werden:
- Internationale Geburtsurkunde in englischer Sprache.
- Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder Sorgeberechtigten, falls das Kind mit nur einem Elternteil oder einer anderen Begleitperson reist. Diese muss notariell beglaubigt und in englischer Sprache verfasst sein.
- Beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht mitreisenden Elternteils oder Sorgeberechtigten.
- Rück- oder Weiterreiseticket, das den geplanten Aufenthalt belegt.
Wichtige Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
- Der eTA-Antrag für Reisende unter 18 Jahren sollte von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden.
- Einträge von Kindern in den Reisepässen der Eltern werden nicht mehr anerkannt.
- Es empfiehlt sich, alle wichtigen Dokumente zusätzlich in Kopie mitzuführen.
- Bereits erteilte eVisa bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.
Durch eine frühzeitige Antragstellung und sorgfältige Vorbereitung können Eltern oder Erziehungsberechtigte sicherstellen, dass minderjährige Reisende problemlos nach Kenia einreisen können.
Häufige Fehler bei der Visa-Beantragung und deren Vermeidung
Die Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (eTA) für Kenia ist zwar unkompliziert, doch kleine Fehler können zu Verzögerungen oder sogar einer Ablehnung führen. Wer sich frühzeitig informiert und gewissenhaft vorgeht, kann jedoch typische Stolpersteine vermeiden.
Häufige Fehler bei der eTA-Beantragung
Zu den häufigsten Problemen, die bei der Beantragung auftreten, gehören:
- Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Antragsformular, z. B. falsche Schreibweise des Namens oder der Passnummer.
- Hochladen unzureichender oder falsch formatierter Dokumente (z. B. falsches Dateiformat oder schlechte Bildqualität).
- Zu späte Beantragung, weniger als 72 Stunden vor Abreise, was zu einer Ablehnung oder verspäteten Genehmigung führen kann.
- Fehlender Nachweis finanzieller Mittel, falls erforderlich.
- Verwendung inoffizieller Websites, die überhöhte Gebühren verlangen oder zu Betrug führen können.
Tipps zur Vermeidung von Fehlern
Um Probleme zu vermeiden, sollten Reisende folgende Maßnahmen ergreifen:
- Frühzeitig beantragen
- Idealerweise 2–3 Wochen vor der Reise, um genügend Zeit für eventuelle Korrekturen zu haben.
- Offizielle Website nutzen
- Die eTA muss ausschließlich über die offizielle Website www.etakenya.go.ke beantragt werden.
- Sorgfältiges Ausfüllen des Formulars
- Alle Daten müssen exakt mit den Passangaben übereinstimmen – keine Tippfehler oder Abweichungen.
- Dokumente vorbereiten
- Passfoto oder Selfie auf weißem Hintergrund, richtige Dateigröße und Format (JPEG).
- Reisepass-Scan, Flugbuchung und Unterkunftsnachweise bereithalten.
- Probleme beim Zahlungsvorgang vermeiden
- Internationale Zahlungen sollten vorab bei der Bank angemeldet werden, um Blockierungen zu verhindern.
- Eine alternative 3D-gesicherte Kreditkarte bereithalten.
- Nicht mehrere Anträge stellen
- Falls es zu technischen Problemen kommt (z. B. Fehlermeldung „E-Mail existiert bereits“), sollte nicht einfach ein neuer Antrag gestellt werden. Stattdessen kann die „Passwort vergessen“-Funktion genutzt oder der Support kontaktiert werden.
- Besonderheiten für Kinder beachten
- Auch Säuglinge und Kinder benötigen eine eigene eTA – nicht nur die Eltern.
- Falls nur ein Elternteil mit dem Kind reist, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Durch eine sorgfältige Vorbereitung und Beachtung dieser Hinweise kann die eTA-Beantragung reibungslos verlaufen – und die Einreise nach Kenia gelingt ohne unangenehme Überraschungen.
Relevante Passbehörden
Für die Einreise nach Kenia sind verschiedene Behörden zuständig, sowohl für die Ausstellung der elektronischen Reisegenehmigung (eTA) als auch für die Bereitstellung von Reiseinformationen. Da die eTA ausschließlich online beantragt werden kann, ist es besonders wichtig, nur offizielle Kanäle zu nutzen, um Betrug zu vermeiden.
Kenianische Behörden
- Kenianische Einwanderungsbehörde
- Verantwortlich für die Bearbeitung und Genehmigung von eTA-Anträgen.
- Die Beantragung erfolgt über die offizielle Website www.etakenya.go.ke.
- Kontakt: E-Mail: etakenya@immigration.go.ke | Telefon: +254 110-922062 / +254 110-922063 / +254 110-922064
- Kenianische Botschaften und Konsulate
- Können in Sonderfällen oder bei spezifischen Visa-Angelegenheiten konsultiert werden.
- Keine Bearbeitung von eTA-Anträgen – diese müssen online erfolgen.
Deutsche Behörden
- Auswärtiges Amt
- Stellt aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Kenia bereit.
- Website: www.auswaertiges-amt.de
- Lokale Passbehörden in Deutschland
- Zuständig für die Ausstellung von deutschen Reisepässen, die für die Einreise nach Kenia erforderlich sind.
Tipps für eine reibungslose Antragstellung
- Frühzeitig beantragen: Mindestens 72 Stunden vor der Abreise, idealerweise zwei Wochen vorher, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Alle Dokumente bereithalten: Reisepass, Passfoto, Unterkunftsnachweis und Flugbuchung.
- Nur offizielle Kanäle nutzen: Beantragung nur über www.etakenya.go.ke, um Betrug zu vermeiden.
- Live-Chat nutzen: Bei Problemen steht auf der offiziellen Website ein Live-Chat-Support zur Verfügung.
- Express-Service für eTA: In dringenden Fällen kann eine schnellere Bearbeitung angefordert werden.
- Gruppenanträge möglich: Bei Gruppenreisen (bis zu 9 Personen) kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden.
Durch die Nutzung der richtigen Behörden und eine frühzeitige Vorbereitung kann die eTA-Beantragung schnell und problemlos erfolgen, sodass der Kenia-Aufenthalt stressfrei beginnen kann.
Erleben Sie den Zauber Afrikas mit Experten, die jeden Winkel selbst erkundet haben
Ihr Traumurlaub, maßgeschneidert von Kennern.
Unsere Reiseberater bewundern Afrika nicht nur aus der Ferne, sondern erkunden jedes Jahr die beeindruckendsten Regionen, um die Kulturen, Landschaften und Safari-Erlebnisse aus erster Hand zu erleben.
Von der ersten Inspiration bis zu dem Moment, in dem Sie voller Geschichten nach Hause zurückkehren, begleiten wir Sie persönlich – sei es telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp, immer dann, wenn Sie uns benötigen. Erkunden Sie die Wildnis Afrikas, lassen Sie sich von seiner atemberaubenden Schönheit verzaubern und kreieren Sie unvergessliche Erinnerungen. Gemeinsam gestalten wir Ihr einzigartiegs Safari-Abenteuer!
Experten für Ihre Afrika Reise